Die Grüne Filmagentur GmbH
Stand: 01.06.2025
Geltungsbereich: ausschließlich Unternehmerinnen und Unternehmer im Sinne von § 14 BGB
Diese AGB gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen der Die Grüne Filmagentur GmbH („Auftragnehmerin“) gegenüber Unternehmerinnen und Unternehmern („Auftraggebende“).
Abweichende Bedingungen der Auftraggebenden gelten nur, wenn die Auftragnehmerin ihnen ausdrücklich in Textform zustimmt.
Individualvereinbarungen (insbesondere Angebot, Leistungsbeschreibung, Zeitplan, Budget/KVA) haben Vorrang vor diesen AGB.
Ein Vertrag kommt zustande durch Annahme des Angebots (z. B. per E-Mail) oder durch Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin.
Projektbezogene Abstimmungen in Textform (z. B. E-Mail) gelten als verbindlich, soweit sie Leistungen, Termine oder Freigaben konkretisieren.
Leistungsumfang und Liefergegenstände („Deliverables“) ergeben sich ausschließlich aus Angebot/Auftragsbestätigung (z. B. Anzahl Filme, Laufzeiten, Formate 16:9/9:16/1:1, Sprachfassungen, Untertitel, Master/Codecs).
Nicht Bestandteil des Leistungsumfangs sind insbesondere:
Rohmaterial (Footage) sowie Projektdateien (z. B. Premiere/Resolve), offene Timelines, Templates/Assets,
zusätzliche Versionen (z. B. Cutdowns/Reels/Teaser), weitere Untertitelsprachen, weitere Seitenverhältnisse, Adaptionen für neue Plattformen, sofern nicht ausdrücklich beauftragt.
Auftraggebende verpflichten sich zur rechtzeitigen Mitwirkung, insbesondere zur Bereitstellung von Inhalten/Materialien (Texte, Logos, CI-Vorgaben), zur Benennung einer verantwortlichen Ansprechperson, zur Organisation von Locations/Genehmigungen (sofern vereinbart) sowie zur fristgerechten Erteilung von Feedback/Freigaben.
Verzögerungen oder Mehraufwand aufgrund fehlender oder verspäteter Mitwirkung gehen zulasten der Auftraggebenden.
Änderungswünsche nach Vertragsschluss sind möglich. Die Auftragnehmerin weist auf Auswirkungen auf Termine und Budget hin. Zusatzaufwand ist zusätzlich zu vergüten.
Wird ausnahmsweise eine Abrechnung nach Aufwand bzw. ein Stundenkontingent vereinbart, gelten die im Angebot genannten Stundensätze. Der Aufwand wird projektbezogen dokumentiert.
Sofern im Angebot nichts anderes vereinbart ist, sind im Festpreis zwei Korrekturschleifen pro Deliverable enthalten.
Feedback ist gebündelt durch eine benannte Ansprechperson zu übermitteln. Unkoordinierte Einzelanmerkungen verschiedener Ansprechpersonen gelten nicht als gebündeltes Feedback.
Änderungen, die über Korrekturen im Rahmen des vereinbarten Konzepts hinausgehen (z. B. neue Dramaturgie, neue Sprechertexte, CI-Änderungen, Austausch von Musikstil, neue Schnittlogik), gelten als Änderungswünsche und werden nach Aufwand vergütet.
Liefertermine sind nur verbindlich, wenn sie im Angebot/Auftragsbestätigung ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Verzögerungen durch höhere Gewalt, behördliche Auflagen, Ausfall von Locations, kurzfristige Verfügbarkeiten von Protagonistinnen/Protagonisten oder fehlende Mitwirkung verlängern Lieferfristen angemessen.
Wetter-/Drehbedingungen: Soweit Dreharbeiten witterungsabhängig sind, trägt die Auftraggebende Seite das Risiko zusätzlicher Dreh- oder Reisekosten bei wetterbedingter Verschiebung, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart.
Sagt die Auftraggebende Seite einen vereinbarten Dreh-/Produktionstermin ab oder verschiebt ihn, werden bereits angefallene Kosten sowie nicht stornierbare Fremdkosten (z. B. Crew, Technik, Reisen, Locations, Dienstleistende) in voller Höhe berechnet.
Zusätzlich fällt ein Ausfallhonorar auf die kalkulierten Netto-Herstellungskosten des betroffenen Dreh-/Produktionsteils an:
Absage/Verschiebung unter 14 Kalendertagen vor Termin: 25 %
Absage/Verschiebung unter 7 Kalendertagen vor Termin: 50 %
Absage/Verschiebung unter 48 Stunden vor Termin: 75 %
Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt der Auftraggebenden Seite vorbehalten; der Nachweis eines höheren Schadens der Auftragnehmerin ebenfalls.
Die Auftragnehmerin liefert die vereinbarten Deliverables zur Abnahme (z. B. per Downloadlink/Review-Plattform).
Die Auftraggebende Seite prüft innerhalb von 10 Werktagen und teilt etwaige Mängel in Textform mit. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Mängelrüge, gilt die Leistung als abgenommen.
Unerhebliche Abweichungen und rein subjektive Geschmacksfragen stellen keinen Mangel dar. Maßgeblich ist die vereinbarte Leistungsbeschreibung.
Alle Preise verstehen sich netto zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Sofern nicht abweichend vereinbart, gilt folgender Zahlungsplan:
50 % bei Auftragserteilung/Annahme des Angebots
50 % bei Abnahme
Rechnungen sind innerhalb von 14 Kalendertagen nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.
Bei Zahlungsverzug ist die Auftragnehmerin berechtigt, weitere Leistungen (z. B. zusätzliche Versionen, Ausspielungen) bis zum Zahlungseingang auszusetzen. Gesetzliche Verzugszinsen bleiben unberührt.
Mit vollständiger Zahlung erhält die Auftraggebende Seite die im Angebot vereinbarten Nutzungsrechte (räumlich, zeitlich, inhaltlich, medial). Eine weitergehende Nutzung bedarf einer gesonderten Vereinbarung und Vergütung.
Auftraggebende sichern zu, dass von ihnen bereitgestellte Inhalte (z. B. Logos, Musik, Bildmaterial, Texte) frei von Rechten Dritter sind bzw. entsprechende Rechte/Einwilligungen vorliegen. Auftraggebende stellen die Auftragnehmerin von Ansprüchen Dritter frei, die aus der Nutzung dieser Inhalte entstehen.
Referenznutzung: Die Auftragnehmerin ist berechtigt, die Produktion oder Ausschnitte daraus zu Referenzzwecken (Website, Social Media, Showreel, Pitches, Festivals/Branchenveranstaltungen) zu verwenden, sofern nicht ausdrücklich schriftlich Vertraulichkeit vereinbart wurde.
Rohmaterial und Projektdateien verbleiben bei der Auftragnehmerin. Eine Herausgabe kann gegen gesonderte Vergütung vereinbart werden, sofern keine Rechte Dritter entgegenstehen.
Eine Archivierung über die Projektlaufzeit hinaus erfolgt – sofern nicht anders vereinbart – nach internen Standards ohne Gewähr.
Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte im B2B-Verhältnis, soweit nachfolgend nicht abweichend geregelt.
Mängel sind unverzüglich in Textform anzuzeigen. Die Auftragnehmerin hat das Recht zur Nacherfüllung.
Unbeschränkte Haftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Auftragnehmerin nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und der Höhe nach begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
Eine weitergehende Haftung ist ausgeschlossen, insbesondere für entgangenen Gewinn sowie mittelbare Schäden und Folgeschäden, soweit gesetzlich zulässig.
Beide Seiten verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Seite, die im Rahmen der Zusammenarbeit bekannt werden, vertraulich zu behandeln.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Vertragsverletzung bekannt werden.
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist – soweit zulässig – Berlin.
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.